Ihren Maschinenpark haben Sie über eine Maschinen-Versicherung ideal abgesichert. Bei Beschädigung oder Zerstörung Ihrer versicherten Maschinen erhalten Sie daraus zuverlässige Hilfe in Form von Reparatur oder Ersatz.
Doch wie lange dauert es, bis eine individuelle Abfüllanlage oder eine große Presse repariert oder ausgetauscht sind und ihren Betrieb wieder aufnehmen können?
Unsere Erfahrung zeigt, dass aufgrund der guten Auftragslage im Deutschen Maschinen- und Anlagenbau die Lieferzeiten stetig steigen. Für eine Ersatzbeschaffung von Spezialanfertigungen werden mittlerweile regelmäßig Wartezeiten von 12 bis 18 Monaten fällig.
Wenn Ihr Betrieb in dieser Zeit gar nicht oder nur deutlich eingeschränkt funktioniert, sind Sie gut beraten, wenn Sie für die betreffende Maschine eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung (Maschinen-BU) abgeschlossen haben. Diese zahlt Ihnen immer dann den entgangenen Gewinn, wenn aufgrund eines versicherten Schadens die Maschine nicht oder nur eingeschränkt funktioniert.
Wie in der Maschinenversicherung auch, ist der Versicherungsschutz auf Basis einer sehr weitreichenden Allgefahren-Deckung aufgebaut. Grundsätzlich gilt: Die Anpassung einer Maschinen-BU an die Gegebenheiten und Erfordernisse Ihres Unternehmens ist sehr individuell und bedarf einer detaillierten Analyse Ihrer Unternehmensabläufe.
Eine Maschinen-BU ist daher für größere Weingüter, Kellereien und Winzergenossenschaften besonders geeignet, die bei Ausfall einer oder weniger Maschinen und Anlagen komplett zum Stillstand kommen oder nur noch einen Bruchteil Ihrer Leistung erbringen können.
Ob eine Maschinen-BU für Ihren Betrieb sinnvoll und möglich ist, klären wir zusammen mit Ihnen vor Ort.
Unter anderem folgende Maschinen und Anlagen können Sie im Rahmen einer Maschinen-BU schützen:
- Weinbaumaschinen und Kellereitechnik: Abbeermaschinen, Dosiermulden, Erhitzungsanlagen, Ganztraubenförderbänder, Pressen, Rollensortierer, Selektionstische, Sortiermaschinen, Tankpressen, Tresterkippwannen, Vibrations-Dosiermulden, Vibrations-Selektionstische, Quetschwalzen etc.,
- Betriebstechnische Einrichtungen: Absauganlagen, Anlagen der Kälte- und Wärmeerzeugung, Blockheizkraftwerke, Dampferzeuger, Filteranlagen, Generatoren, Klimaanlagen, Kompressoren, Kraftwärmekopplungsanlagen, Lastenaufzüge, Notstromanlagen, Personenaufzüge, Pumpen, Schaltanlagen, stationäre Stromaggregate, Warenaufzüge etc.,
- Grafische Maschinen: Bindemaschinen, Bogenoffsetdruckmaschinen, Falzmaschinen, Flexodruckmaschinen, Prägemaschinen, Schnellpressen etc.,
- Metallbearbeitung: Bohranlagen, Drehmaschinen, Fräsmaschinen, Hobelmaschinen, Materialprüfmaschinen (stationär), Sägen, Schleifmaschinen etc.,
- Nahrungsmittelverarbeitung: Abfüllanlagen, Autoklaven, Backöfen, Destillationsanlagen, Etikettiermaschinen, Filteranlagen, Flaschenreinigungsanlagen, Garschränke, Kochkessel, Kneter, Kühlraumanlagen, Mühlen, Pumpen, Rührwerke, Tankanlagen, Tiefkühltruhen, Verpackungsanlagen, Walzwerke etc.,
- Transport und Lagertechnik: Flaschenzüge, Förderbänder, Hallenlaufkrane, Hebebühnen (stationär), Regalstapelanlagen, Rollenförderbänder, Umlaufförderbänder etc.
- und vieles mehr – fragen Sie uns einfach, sicher ist auch eine Deckung für Ihre Maschine unkompliziert möglich!
Der Leistungsumfang einer Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
Einschränkung bzw. Stillstand einer versicherten Maschine oder Anlage wegen Schäden durch
- Bedienungsfehler,
- Ungeschicklichkeit,
- Vorsatz Dritter,
- Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler,
- Kurzschluss, Überstrom, Überspannung,
- Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen,
- Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel,
- Zerreißen infolge Fliehkraft,
- Überdruck, Unterdruck,
- Brand, Blitzschlag, Explosion,
- Überschwemmung,
- Sturm, Frost oder Eisgang,
- Erdbeben,
- Innere Unruhen (Vorstufe zu Aufstand und Bürgerkrieg)
- und vieles mehr.
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
Schäden durch
- Krieg, Bürgerkrieg, Aufstand,
- Kernenergie,
- Mängel, die bei Abschluss des Vertrages bereits bekannt waren und
- Diebstahl.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Ermittlung der Versicherungssumme richtet sich nach Ihrem Jahresumsatz und dem Anteil, den die versicherte Maschine oder Anlage daran hat. Bei der Berechnung wird genau analysiert, welche Leistung das Unternehmen bei Einschränkung oder Stillstand der Maschine oder Anlage noch erbringen kann.
Wo gilt die Versicherung?
Die Maschinen-BU gilt jeweils an den im Versicherungsschein angegebenen Orten.
Sie haben noch keine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir heraus, ob und wie Sie den Ausfall Ihrer betriebswichtigen Maschine oder Anlage zuverlässig gegen alle wichtigen Gefahren absichern können!
Sie haben bereits eine Maschinen-Betriebsunterbrechungs-Versicherung?
Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Unternehmen maßgeschneidert und topaktuell ist:
- Wurde die Versicherungssumme mittels genauer Analyse meiner Unternehmensabläufe errechnet?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Zusammen klären wir Ihre Fragen und schauen uns an, wie Ihre Maschinen-BU sinnvoll optimiert werden kann!