Wenn aufgrund eines Schadens am Betriebsgebäude und an der Betriebseinrichtung der Betrieb nur noch eingeschränkt möglich ist oder gar vollständig zum Stillstand kommt, arbeitet der Unternehmer gegen die Zeit. Jetzt offenbart sich, wie zuverlässig die aufgestellten Notfallpläne helfen oder wie schlimm sich ihr Fehlen auswirkt.
Gegen Schäden an Betriebsgebäude und Betriebsinhalt sind viele Unternehmen heute versichert. Wie unsere Erfahrung zeigt, stellt jedoch der Schaden durch die Betriebsunterbrechung (BU) mittlerweile in vielen Fällen die größere Bedrohung dar.
Je nachdem, welcher Schaden eingetreten und in welchem Ausmaß das Unternehmen beeinträchtigt ist, kann die Unterbrechung unterschiedlich lange dauern. So reichen für eine professionelle Reinigung der Räume nach einem kleinen Wasser- oder Feuerschaden oft wenige Tage aus. Wochen und Monate dauert es, wenn weite Teile des Gebäudes und der Einrichtung beschädigt wurden und repariert bzw. ersetzt werden müssen. Wenn das Betriebsgebäude neu aufgebaut oder betriebswichtige Maschinen, Anlagen und Teile (zum Beispiel spezielle Abfüll- oder Etikettieranlagen) ersetzt werden müssen, kann dies bis zu zwei Jahre dauern.
Während dieser Zeit laufen Kosten wie Gehälter, Kredit- und Leasingraten, Miete und viele andere einfach weiter. Gleichzeitig kommen die Einnahmen des Betriebes ganz oder teilweise zum Erliegen. Jetzt werden Monat für Monat die Rücklagen des Unternehmers und seiner Familie aufgebraucht, am Ende steht die Zahlungsunfähigkeit.
Mit einer auf Ihr Weingut, Ihren Betrieb und Ihre Anforderungen maßgeschneiderten Betriebsunterbrechungs-Versicherung haben Sie die Gewissheit, dass Sie im Schadenfall Ihren Verbindlichkeiten nachkommen können. Dadurch haben Sie die Freiheit, sich ganz auf den Wiederaufbau Ihres Unternehmens, auf Ihre Mitarbeiter und die Beziehungen zu Ihren Geschäftspartnern zu konzentrieren.
Ihre Betriebsunterbrechungs-Versicherung ersetzt Ihnen den entstandenen Schaden so lange, bis Ihr Betrieb wieder so läuft wie vor dem Schaden. Dazu ist es unabdingbar, dass die Haftzeit, also die Dauer, die die BU-Versicherung leistet, lang genug gewählt wird. Die Haftzeit beträgt im Normalfall 12 Monate, kann jedoch auch 18, 24 oder – im Einzelfall – mehr Monate betragen.
Der Leistungsumfang einer Betriebsunterbrechungs-Versicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
Schäden durch Unterbrechung bzw. Einschränkung des Betriebs infolge
- Feuer (umfasst Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Implosion und Überspannung jeglicher Art)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
- Glasbruch und Schäden an Werbeanlagen
- Elementarschäden (umfasst Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und – wenn gewünscht – Überschwemmung und Starkregen sowie Rückstau)
- Innere Unruhen, Streik, Aussperrung
- unbenannte sonstige Gefahren
- und vielem mehr
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
Schäden durch
- Vorsatz
- Krieg
- Kernenergie
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme in der Betriebsunterbrechungs-Versicherung muss für jeden Betrieb individuell ermittelt werden.
Bei kleinen BU-Versicherungen (bis eine Million Euro pro Jahr), die im Rahmen der Inhaltsversicherung vereinbart werden, entspricht die Versicherungssumme der BU der der Inhaltsversicherungssumme.
Bei mittleren BU-Versicherungen (bis fünf Millionen Euro pro Jahr) und großen BU-Versicherungen (über fünf Millionen Euro pro Jahr) wird die Versicherungssumme korrekt anhand des Jahresabschlusses berechnet.
Ziel ist es, den Betrieb ertragsseitig so zu stellen, als sei der Geschäftsverlauf ohne Schaden gewesen. Dazu wird die Versicherungssumme aus dem Umsatz abzüglich der variablen Kosten ermittelt.
In die Versicherungssumme fließen somit zum Beispiel ein:
- Gehälter
- Mieten
- Pacht
- Mindestabnahmen
- Grund- und Fixkosten (für die Dauer der Fortzahlung)
- und vieles mehr
Wichtig zu beachten ist, dass bei einer Haftzeit von mehr als 12 Monaten auch eine entsprechende Versicherungssumme, nämlich eine Zweijahressumme, gewählt werden muss, da sonst Unterversicherung vorliegt.
Wo gilt die Versicherung?
Die BU-Versicherung gilt für alle im Vertrag genannten Risikoorte Ihres Betriebes.
Wenn Sie in hohem Maße von einem oder wenigen Zulieferern abhängig sind, ohne deren Produkte oder Leistungen Sie nicht oder nicht vollständig produzieren oder arbeiten können, können Sie dies ebenfalls absichern. Ihre BU-Versicherung mit einer sogenannten Rückwirkungsschaden-Klausel gilt dann für die versicherten Gefahren auch am Standort Ihres Zulieferers. Kann dieser zum Beispiel wegen eines Feuerschadens nicht produzieren, Ihnen somit keine Teile liefern, worauf Ihre Produktion ruhen muss, erhalten Sie Leistungen aus Ihrer BU-Versicherung.
Sie haben noch keine Betriebsunterbrechungs-Versicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Die maßgeschneiderte Lösung für Ihren Betrieb ist günstiger als Sie denken!
Sie haben bereits eine Betriebsunterbrechungs-Versicherung?
Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Unternehmen zugeschnitten und auf dem neuesten Stand ist:
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Hat er mich hinsichtlich Sicherungen, Sicherheitsvorkehrungen, Brandschutz etc. zielführend beraten?
- Habe ich die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Auflagen, zum Beispiel ein Verstoß gegen die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV 3, in meinem Vertrag teilweise abgedeckt?
- Wurde die Versicherungssumme meiner BU-Versicherung spätestens innerhalb der letzten drei Jahre anhand aktueller Jahresabschlüsse neu ermittelt bzw. überprüft?
- Ist die vereinbarte Haftzeit ausreichend? Kann ich innerhalb dieser alle betriebswichtigen Maschinen, Geräte, Teile usw. neu beschaffen?
- Habe ich mich eingehend über Rückwirkungs- und Wechselwirkungsschäden informiert und diese bei Bedarf in meine BU-Versicherung eingeschlossen?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
- Wurden die an mein Betriebsgebäude angrenzenden Betriebe bei Abschluss meiner Versicherung berücksichtigt? Sind hier seit der letzten Durchsprache neue Betriebe hinzugekommen bzw. bisherige Betriebe weggefallen?
- Habe ich mein Betriebsgebäude gegen alle relevanten Gefahren versichert?
- Habe ich Naturgefahren in meinem Vertrag abgedeckt?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam überprüfen wir, wie passend Ihr aktueller Vertrag ist und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt.
Schadenbeispiele
Feuer: In der Silvesternacht kommt es bei einem Flaschenweingut A zu einem Großbrand, bei dem das Betriebsgebäude und die Einrichtung samt Restaurant und zwei Ferienwohnungen vollständig vernichtet werden. Auslöser für den Brand war nach Abschluss der Brandursachenermittlung der Kriminalpolizei eine verirrte Silvesterrakete, die im Außenbereich gelagerte Europaletten entzündete. Der reine Sachschaden beläuft sich auf etwa 1,5 Millionen Euro. Er wird komplett durch die Gebäude- und Inhaltsversicherung übernommen. Das Gebäude muss abgerissen und neu aufgebaut und eingerichtet werden. Während dieser Zeit schickt der Winzer seine Angestellten auf umfangreiche Weiterbildungsmaßnahmen. Insgesamt dauert es 19 Monate, bis der Betrieb wieder läuft wie vor dem Schaden. Die Kosten für die Betriebsunterbrechung belaufen sich am Ende auf 2.216.000 Euro. Sie werden komplett durch den Versicherer übernommen.
Leitungswasser: Während der Öffnungszeiten kommt es im Restaurant des Weingutes B zu einem größeren Wasserschaden. Der herbeigerufene Notdienst kann nach etwa 30 Minuten das Wasser abstellen. Bis dahin wurde jedoch das komplette Restaurant 10cm unter Wasser gesetzt, Möbel und Teppichboden zerstört. Zum Glück blieb das Warenlager verschont. Nach Besichtigung durch den Versicherer wurde gemeinsam mit dem Geschäftsführer das weitere Procedere festgelegt: Der Versicherer beauftragte ein Partnerunternehmen mit der Trocknung und Sanierung der Gasträume und ließ von einem Verleih zwei professionelle Gastro-Zelte im Garten aufstellen, sodass der Restaurantbetrieb mit einer Verzögerung von zwei Tagen weitergehen konnte. Der Sachschaden für Gebäude und Inhalt belief sich am Ende auf 90.000 Euro, die Mietkosten für die Zelte für die Dauer von fünf Wochen betrugen 9.000 Euro. Der Vorteil für den Kunden: Es kam nur zu einer Betriebsunterbrechung von zwei Tagen, fast alle Reservierungen und sogar Veranstaltungen konnten dennoch abgewickelt werden. Die Gebäude- und Inhaltsversicherung kamen für den Sachschaden auf, die Kosten für die provisorische Lösung sowie der entgangene Gewinn waren über die Betriebsunterbrechungs-Versicherung vollständig abgedeckt.