In den Räumlichkeiten Ihres Weingutes, Ihrer Rebschule oder Ihrer Winzergenossenschaft erbringen Sie Tag für Tag vollen Einsatz für Ihre Kunden. Dazu greifen Sie auf eine leistungsfähige und solide Ausstattung zurück. Welche finanziellen Auswirkungen hätte es für Sie, wenn beispielsweise ein Brand große Teile Ihrer Betriebseinrichtung, Ihres Weines in Flaschen, Tanks oder Fässern, Ihre Maschinen und Elektronik vernichten würde?
Für die meisten Betriebe, die nicht über bedeutende Rücklagen verfügen, ist ein solches Schadenereignis in der Regel existenzgefährdend. Hierbei geht es nicht nur um die Neubeschaffung der zerstörten Gegenstände, sondern auch um die Folgen der außerplanmäßigen Aufwendungen: lange geplante Investitionen können in der Zukunft nicht getätigt werden, Mitarbeiter müssen zum Wohle des Betriebes auf Lohn verzichten und verlassen dadurch vielleicht das Weingut, die Rebschule oder die Genossenschaft. Die Folge ist ein Wettbewerbsnachteil, der das Unternehmen im besten Fall nur um einige Jahre zurückwirft.
Eine auf Ihren Betrieb zugeschnittene, moderne Inhaltsversicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, sich gegen alle relevanten Gefahren abzusichern und sich mit dieser gewonnenen Freiheit ganz auf Ihre unternehmerischen Entscheidungen und Ihre tägliche Arbeit zu konzentrieren.
Ob für Ihren Betrieb eine sogenannte Ausschnittsdeckung (zum Beispiel nur eine Feuer- oder nur eine Leitungswasserversicherung) sinnvoll ist, ob der Einschluss von Naturgefahren geboten ist oder ob Sie mit einer sehr weitreichenden Multi-Risk- oder sogar Allgefahren-Versicherung am besten versorgt sind, klären wir gemeinsam nach einer sorgfältigen Analyse Ihres Betriebes bei Ihnen vor Ort.
Entscheidend ist in jedem Fall, dass die Versicherungen Ihres Betriebsgebäudes, Ihres Betriebsinhaltes und der Betriebsunterbrechung gut durchdacht sind und Hand in Hand greifen.
Der Leistungsumfang einer Betriebsinhalts-Versicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
Schäden durch
- Feuer (umfasst Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Implosion und Überspannung jeglicher Art)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
- Glasbruch und Schäden an Werbeanlagen
- Elementarschäden (umfasst Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und – wenn gewünscht – Überschwemmung und Starkregen sowie Rückstau)
- unbenannte sonstige Gefahren
- und vieles mehr
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
Schäden durch
- Vorsatz
- Krieg
- Kernenergie
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme in der Betriebsinhalts-Versicherung entspricht dem Neuwert Ihrer gesamten Betriebseinrichtung, inklusive Waren, Vorräten, Maschinen, Elektronik, Bargeld, Wertsachen etc. Diesen ermitteln wir gemeinsam mit Ihnen vor Ort. Die Übernahme der Versicherungssumme aus Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag ist nicht empfehlenswert.
Viele Unternehmer denken bei dem Wert ihrer Betriebseinrichtung zuerst an den Buchwert. Dieser liegt von Natur aus jedoch – je nach Alter und Art des Gegenstands – deutlich unter dem korrekten Neuwert. Die Versicherungssumme wird daher häufig zu niedrig bemessen.
Zudem werden unter anderem folgende Positionen häufig bei der Berechnung der Versicherungssumme vergessen:
- Absauganlagen, die Betriebszwecken dienen
- Brandbekämpfungseinrichtungen und –anlagen
- Fahrzeuge (nicht zulassungspflichtig)
- Förderanlagen
- Kräne
- Rohrleitungen, die Betriebszwecken dienen
- und viele mehr
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebsinhalts-Versicherung gilt für die versicherten Sachen in allen Gebäuden, die im Versicherungsschein aufgeführt sind. Achten Sie darauf, dass auch Nebengebäude, Scheunen oder sonstige Standorte berücksichtigt werden.
Im Rahmen der Außenversicherung sind Teile des Betriebsinhaltes auch außerhalb des oder der Versicherungsorte versichert.
Sie haben noch keine Betriebsinhalts-Versicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir eine sinnvolle und solide Lösung speziell für Ihren Betrieb!
Sie haben bereits eine Betriebsinhalts-Versicherung?
Dann stellen Sie sich jetzt die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz Ihren Betriebsinhalt zuverlässig und überzeugend schützt:
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Hat er mich hinsichtlich Sicherungen, Sicherheitsvorkehrungen, Brandschutz etc. zielführend beraten?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
- Wurde die Versicherungssumme für meine Betriebseinrichtung spätestens innerhalb der letzten drei Jahre neu ermittelt bzw. überprüft?
- Wurden die an mein Betriebsgebäude angrenzenden Betriebe bei Abschluss meiner Versicherung berücksichtigt? Sind hier seit der letzten Durchsprache neue Betriebe hinzugekommen bzw. bisherige Betriebe weggefallen?
- Habe ich meine Betriebseinrichtung gegen alle relevanten Gefahren versichert?
- Habe ich Naturgefahren in meinem Vertrag abgedeckt?
- Wie habe ich das Zusammenspiel von Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung gelöst? Ein Versicherer oder mehrere Versicherer?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt unter 06231/9799100 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Auch für Ihren Betrieb gibt es einen passgenauen Versicherungsschutz, bei dem Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung nahtlos ineinander greifen.
Schadenbeispiele
Für unsere Kunden sind wir ständig unterwegs und besichtigen und dokumentieren Schäden vor Ort, spreche mit Gutachtern, Handwerkern, Behörden und anderen. Einen kleinen Ausschnitt aktueller Schadenfälle aus unserer Region – nicht nur aus der Betriebsinhalts-Versicherung - finden Sie unter Aktuelles.
Feuer: In Weingut A kam es durch einen Kurzschluss in einem Wechselrichter der Photovoltaikanlage zu einem Brand des Betriebsgebäudes. Insgesamt entstand an der Betriebseinrichtung ein Schaden von 80.000 Euro, die komplett vom Inhaltsversicherer entschädigt wurden. Die Beschädigungen am Betriebsgebäude selbst wurden durch den Gebäudeversicherer reguliert.
Leitungswasser: Während der Betriebsferien, irgendwann zwischen Weihnachten und Neujahr, fiel die Heizungsanlage in Weingut B aufgrund eines technischen Defektes aus. Durch die anhaltenden Minusgrade platzten einige Wasserleitungen, das Wasser trat über mehrere Stunden ungehindert aus und wurde erst am nächsten Tag durch den Inhaber bei einem Kontrollgang entdeckt. Die im Gebäude gelagerten Weinflaschen wurden durch Frost zerstört. Der Inhaltsversicherer übernahm den Ersatz aller Waren und Vorräte in Höhe von 45.000 Euro. Der Schaden am Gebäude für Trocknung und Reparatur der Leitungen wurde über den Gebäudeversicherungsvertrag abgedeckt.
Einbruchdiebstahl, Vandalismus und Feuer: In einem großen Weingut wird nachts eingebrochen. Die Täter stehlen nicht nur Computer, Digitalkameras sowie den Inhalt der Kasse der Vinothek, sondern legen anschließend auch noch Feuer. Bis die Feuerwehr den Brand löschen kann, ist an der Hälfte der Einrichtung ein Totalschaden entstanden, die andere Hälfte muss teilweise aufwendig gereinigt werden. Die Inhaltsversicherung leistet für alle gestohlenen und beschädigten Teile eine Entschädigung von knapp 90.000 Euro. Die Schäden am Gebäude bezahlt die Gebäudeversicherung.