Als Winzer tragen Sie jeden Tag eine große Verantwortung für den Erfolg Ihres Weingutes und das Wohlergehen Ihrer Familie und Mitarbeiter. Die Zufriedenheit Ihrer Kunden ist Ihnen oberste Verpflichtung. Trotz aller Sorgfalt in der täglichen Arbeit, trotz aller Sicherheitsvorkehrungen: Fehler können immer einmal passieren.
In Deutschland haftet derjenige, der einem Dritten einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zufügt, gemäß §823 BGB in unbegrenzter Höhe. Besonders bei Personenschäden können die Forderungen für Behandlungskosten, Schmerzensgeld und Rentenzahlungen schnell eine enorme Summe erreichen. Doch auch wenn die Vorwürfe unbegründet sind, entstehen regelmäßig hohe Kosten, zum Beispiel für Rechtsanwälte oder Gutachter. Das heißt, dass ein einziger Haftpflichtfall Sie alles kosten kann, was Sie sich aufgebaut haben!
Eine Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung ist Ihr zuverlässiges Sicherheitsnetz, wenn aus den Tätigkeiten Ihres Weingutes (oder Ihres Weinbaubetriebes, Ihrer Rebschule oder Ihrer Genossenschaft) außenstehenden Personen, Firmen oder sonstigen Dritten Schäden entstehen und diese Ansprüche gegen Sie geltend machen.
In diesem Fall prüft Ihr Versicherer zuerst, ob die vorgebrachten Ansprüche dem Grunde und der Höhe nach berechtigt sind. Ist dies der Fall, wird Ihr Versicherer diese Ansprüche befriedigen. Aus unserer Erfahrung heraus wissen wir, dass eine zuvorkommende und unkomplizierte Schadenregulierung unabdingbar ist. Sie bildet die Grundlage dafür, dass Sie als unser Kunde auch morgen mit ihrem versehentlich geschädigten Geschäftspartner gut zusammenarbeiten können. Auch ein geschädigter Nachbar wird unsere reibungslose Abwicklung zu schätzen wissen, sodass Sie Ihr gutes Verhältnis zu ihm wahren können.
Sind die Ansprüche dem Grunde oder der Höhe nach unberechtigt, werden sie abgelehnt oder auch nur teilweise befriedigt. In jedem Fall stehen Ihr Versicherer und wir eng an Ihrer Seite, beraten und begleiten Sie couragiert, bis die Sache ausgestanden ist – notfalls auch vor Gericht.
Ihr Dossier "Die Betriebshaftpflichtversicherung für den Weinbau"
In unserem Dossier finden Sie auf guten fünf Seiten übersichtlich die Bedeutung der Betriebshaftpflicht, Hinweise zur richtigen Versicherungssumme, Deckungsinhalte, Schadenbeispiele und eine hilfreiche Checkliste.
Der Leistungsumfang einer Betriebs- und Produkthaftpflichtversicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
- Personen- und Sachschäden sowie daraus entstehende Vermögensschäden
- Mietsachschäden an Räumen, Gebäuden und beweglichen Sachen
- Risiken aus dem Besitz eines Betriebsgrundstücks
- Risiken aus dem Besitz von Rebfläche (eigene, gepachtete, verpachtete)
- Umweltschäden nach Umweltschadensgesetz
- Umwelthaftpflichtschäden
- Schäden durch mangelhafte Produkte
- Schäden durch Leistungen von Subunternehmern
- Mängelbeseitigungsnebenkosten
- Bearbeitungsschäden
- und vieles mehr.
Welche Gefahren und Schäden können nicht (über die Betriebshaftpflicht-Versicherung) versichert werden?
Schäden
- an eigenen Sachen,
- durch Vorsatz,
- die nicht mit der versicherten Tätigkeit zusammenhängen und
- Vermögensschäden, die nicht durch einen Personen- oder Sachschaden entstanden sind.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Generell sollte die Versicherungssumme für jedes Weingut mindestens 5 Millionen Euro pauschal für Personen-, Sach- oder Vermögensschäden betragen.
Die angemessene Versicherungssumme für Ihr Weingut besprechen wir gemeinsam – nach einer gründlichen Analyse Ihrer Gegebenheiten.
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung gilt für alle Ihre Betriebsstätten in Deutschland. Ihre Tätigkeit im Ausland kann natürlich mitversichert werden.
Sie haben noch keine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir heraus, wie die optimale Lösung für Ihr Weingut aussieht!
Sie haben bereits eine Betriebs- und Produkthaftpflicht-Versicherung?
Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Sie maßgeschneidert und topaktuell ist:
- Beträgt die Versicherungssumme mindestens 5 Millionen Euro?
- Ist die Gefahr eines übergreifenden Feuerschadens in meiner Versicherungssumme berücksichtigt?
- Stimmt die Betriebsbeschreibung im Versicherungsschein genau mit meiner Tätigkeit überein?
- Betreibe ich neben der betriebsüblichen Tätigkeit noch andere Tätigkeiten (z.B. Straußwirtschaft, Restaurant, Vermietung von Ferienwohnungen, Kutschfahrten, Reitpferde, Lohnabfüllung, Rebveredelung etc.) und habe ich diese versichert?
- Ist die Anzahl meiner Mitarbeiter / meine Jahreslohn- und –gehaltssumme / mein Jahresumsatz / meine Rebfläche korrekt im Versicherungsschein angegeben?
- Werden meine Produkte (z.B. Wein) weiterverarbeitet und verfüge ich über eine erweiterte Produkthaftpflicht-Versicherung?
- Ist meine Umwelthaftpflicht- und Umweltschadens-Versicherung genau auf meine Bedürfnisse zugeschnitten?
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir die richtigen Antworten!
Schadenbeispiele
Berufsunfall: Bei Arbeiten an einem neuen, 16.000 Liter fassenden Gär- und Lagertank stürzte ein Kellereimitarbeiter des Weingutes A aus einer Höhe von 5 Metern auf den Boden. Der Mitarbeiter brach sich dabei seinen rechten Unterschenkel und erlitt einige Prellungen. Glücklicherweise konnte in einer Unfallklinik sein Bein so operiert werden, dass er einige Wochen später wieder seine Arbeit aufnehmen konnte. Die Berufsgenossenschaft fordert vom Versicherungsnehmer 7.200 Euro an Behandlungskosten zurück, da dieser die notwendigen, sicheren Zugangsmöglichkeiten zu dem Tank noch nicht gewährleistet hatte.
Feuer: Bei Weinbaubetrieb B kommt es zwischen Weihnachten und Neujahr zu einem Brand. Die Familie B ist jedoch nicht zu Hause, sondern verbringt ihren Weihnachtsurlaub in Österreich. Der Brand wird daher erst von Nachbarn bemerkt. Die herbeigerufene Feuerwehr kann ein Übergreifen der Flammen auf das Nachbarhaus leider nicht verhindern, wodurch an diesem ein beträchtlicher Schaden entsteht. Das Haus muss saniert werden, die Nachbarn müssen in der Zwischenzeit in einer Ferienwohnung untergebracht werden. Der Schaden am Gebäude der Familie B wird durch ihre Gebäudeversicherung reguliert. Die Gebäudeversicherung der Nachbarn fordert von Familie B für den Schaden am Nachbarhaus sowie die Unterbringung der Familie einen Schadenersatz von 103.500 Euro.
Gabelstapler: Ein Mitarbeiter von Weingut C touchierte aus Versehen mit dem Gabelstapler auf dem Betriebsgelände das neue Auto eines Kunden. Die Reparatur und Lackierung in der Vertragswerkstatt beläuft sich auf 3.900 Euro, die der Kunde nun von C ersetzt haben möchte.
Photovoltaikanlage: Bei einem Sturm lösen sich mehrere Module der PV-Anlage der Rebschule D und beschädigen beim Herunterfallen vier geparkte Fahrzeuge. Die Reparaturkosten belaufen sich insgesamt auf knapp 10.000 Euro.
Straußwirtschaft: Unsachgemäß gelagerte Frikadellen führen bei zwei Kunden des Weingutes E zu einer Salmonellenvergiftung. Die Krankenkassen fordern Regress bei dem Weingut in Höhe von 2.300 Euro. Die beiden Kunden fordern jeweils 1.500 Euro Schmerzensgeld.
Umwelthaftpflicht: Weinbaubetrieb F bringt in seinen Weinbergen ein Pflanzenschutzmittel aus. Durch auffrischenden Wind, den F zu spät bemerkt, wird das Pflanzenschutzmittel auch auf einige Rebzeilen eines benachbarten Demeter-Weingutes geweht. Die betroffenen Demeter-Reben dürfen somit in diesem Jahrgang nicht verarbeitet werden, weshalb der Eigentümer mehrere Tausend Euro Schadenersatz verlangt.
Verkehrssicherung: Die Winzergenossenschaft G versäumt es, an einem nasskalten Tag im Januar trotz vorhergesagter Blitzeis-Gefahr, den Bürgersteig vor Ihrem Betriebsgelände zu streuen. Ein Anwohner rutscht auf dem glatten Bürgersteig aus und verletzt sich dabei erheblich. Durch seinen Anwalt verlangt er Schmerzensgeld in Höhe von 3.200 Euro, seine Krankenkasse möchte von der Genossenschaft zudem noch die Behandlungskosten ersetzt haben.
Weinlieferung: Beim Ausliefern mehrerer Kisten Wein stieß der Winzer H aus Unachtsamkeit eine Frau vom Fahrrad. Die Behandlungskosten sowie der Ersatz des kaputten Mobiltelefons summierten sich auf 2.300 Euro.