Mit dem Fuhrpark Ihres Weingutes sind Sie und Ihre Mitarbeiter Tag für Tag unterwegs. Sie fahren in den Weinberg, liefern Ihren Wein an Kunden aus, transportieren Material zwischen unterschiedlichen Standorten hin und her oder machen Besorgungen. Ihren Fuhrpark haben Sie aus diesem Grund mit einer Fuhrpark-, Flotten- oder auch einer normalen KFZ-Versicherung umfassend abgesichert.
Doch was, wenn bei einem Unfall, Brand oder sonstigen Ursachen die mitgeführten Güter beschädigt werden oder abhandenkommen?
Viele Winzer sind der Meinung, dass zum Beispiel Wein, Maschinen, Geräte oder Messinstrumente automatisch über die Teil- oder Vollkasko-Versicherung mitversichert sind. Dies ist jedoch nicht der Fall. Auch über die betriebliche Inhalts- oder sonstige Versicherungen besteht in den meisten Fällen keine Absicherung.
Mit einer unkomplizierten Handelswaren- und Autoinhaltsversicherung können Sie hier umfassende Abhilfe schaffen und Ihren mitgeführten Wein, Arbeitsgeräte etc. schützen.
Der Leistungsumfang einer Handelswaren- und Autoinhaltsversicherung
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
Schäden durch
- Transportmittelunfall (z.B. Reifenplatzer, Unfall, Schaden beim Be- und Entladen),
- plötzlich von außen einwirkende Ereignisse,
- Brand, Blitzschlag, Explosion,
- höhere Gewalt,
- Einbruchdiebstahl,
- Diebstahl ganzer Verpackungseinheiten (Kolli),
- Diebstahl/Unterschlagung des Fahrzeugs,
- Beraubung,
- Unruhen (z.B. Streiks, Aussperrungen, Arbeitsunruhen),
- Technisches Versagen von Kühlaggregaten und
- Leckage von Fässern und Tanks.
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
Schäden durch
- Krieg
- Kernenergie
- Beschlagnahmung oder sonstige Eingriffe von hoher Hand
- normale Luftfeuchtigkeit oder Temperaturschwankungen
- nicht beanspruchungsgerechte Verpackung oder
- unsachgemäße Verladung
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme kann auf zwei verschiedene Arten festgelegt werden: Entweder nach Anzahl der Fahrzeuge und der pro Fahrzeug höchstens benötigten Versicherungssumme oder auf Basis Ihres jährlichen Gesamtumsatzes (sog. Umsatzpolice).
Die Umsatzpolice bietet sich gerade für größere Weingüter oder Genossenschaften an, da hier nur einmal im Jahr der Umsatz gemeldet werden muss und nicht jedes ge- oder verkaufte Fahrzeug an- bzw. abgemeldet werden muss. So haben Sie weniger Aufwand, mehr Komfort und stets den richtigen Versicherungsschutz für Ihren Betrieb.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt in allen Ihren angegebenen Fahrzeugen je nach Vereinbarung.
Sie haben noch keine Handelswaren-und Autoinhaltsversicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Die passende Lösung für Ihren Betrieb ist günstiger als Sie denken!
Sie haben bereits eine Handelswaren- und Autoinhaltsversicherung?
Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Unternehmen und Ihren Fuhrpark zugeschnitten:
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Ist meine Versicherungssumme ausreichend und aktuell?
- Nehmen meine Mitarbeiter beladene Fahrzeuge mit nach Hause? Habe ich dafür den Domizilschutz vereinbart?
- Gilt für meinen Vertrag eine Nachtzeitklausel und ist das in Ordnung für mich?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam überprüfen wir, wie passend Ihr aktueller Vertrag ist und welche Verbesserungsmöglichkeiten es gibt.
Schadenbeispiele
Feuer: Ein Mitarbeiter des Weingutes A fährt mit einem LKW Wein an einen Kunden in Norddeutschland aus. Während der Fahrt auf der Autobahn fängt der Motorraum aufgrund einer undichten Benzinleitung plötzlich Feuer. Der LKW brennt zu großen Teilen aus. Auch der größte Teil der Ladung wird zerstört, der Rest kann nicht mehr verkauft werden. Der LKW wird durch die Teilkaskoversicherung ersetzt, die Kosten für den Ersatz des Flaschenweins im Wert von 16.500 Euro erhält der Winzer A aus seiner Handelswarenversicherung.
Unfall: Winzer B fährt mit seinem Mercedes Sprinter zu einem langjährigen Kunden im Ruhrgebiet. Auf regennasser Fahrbahn gerät er ins Schleudern, das Fahrzeug kippt um. An dem Sprinter entsteht ein Schaden von 21.000 Euro, der komplett von der Vollkaskoversicherung erstattet wird. Durch den Aufprall wurden viele Flaschen der hochwertigen Lieferung, teilweise Magnum- und Jeroboam-Flaschen, zerstört. Für den Ersatz der Lieferung entschädigt der Autoinhaltsversicherer insgesamt 12.990 Euro.