Egal ob Sie als Bauherr, Bauträger oder Bauunternehmer, als Auftraggeber oder Auftragnehmer, im Hoch- oder Tiefbau, ein Gebäude oder ein sonstiges Bauwerk errichten oder umfangreich sanieren oder erweitern: Sie investieren viel Geld, Zeit und Arbeit in die Planung und Ausführung. Und damit tragen Sie auch immer das Risiko, dass dem im Bau befindlichen Gebäude oder Bauwerk ein kleiner oder größerer Schaden widerfährt, den Sie finanziell ausgleichen müssen. Nicht immer ist dann klar, ob der Schaden zu Lasten des Auftraggebers oder des Auftragnehmers geht.
Gegen die Gefahr Feuer sind manche Gebäude bereits während der Bauphase über eine Feuer-Rohbaudeckung abgesichert. Doch in der Regel ist die Gefahr Feuer für das noch unfertige Haus oder Bauwerk nicht die größte Bedrohung.
Im Rahmen einer leistungsstarken Bauleistungsversicherung können Sie Ihr Bauvorhaben umfassend absichern. Die Allgefahren-Deckung umfasst unter anderem Ausführungsfehler, Böswilligkeit, Diebstahl, Fahrlässigkeit, höhere Gewalt, Konstruktions- und Materialfehler, Naturgewalten, Ungeschicklichkeit und Vandalismus.
Dabei ist nicht nur das Bauwerk an sich versichert, sondern unter anderem auch alle Baustoffe, Bauteile, Bauhilfsstoffe, Hilfsbauten (zum Beispiel Gerüste, Abdeckungen, Umzäunungen, Wasserhaltungsanlagen etc.) – und dies vom Einrichten der Baustelle bis zur Abnahme (oder dem Ende gemäß der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen, kurz VOB).
Als Ergänzung empfehlen wir je nach Bauvorhaben und Unternehmen auch den Abschluss einer Bauherren-Haftpflichtversicherung, die wir kostengünstig in Ihre Bauleistungsversicherung integrieren können.
Für einmalige Bauvorhaben bieten wir genauso eine Lösung an wie für wiederkehrende Risiken. Für Unternehmen, die jedes Jahr mehrere oder viele Bauvorhaben durchführen, bieten wir unkomplizierte Lösungen an, die bei minimalem Aufwand für Sie einen umfassenden Versicherungsschutz beinhalten: Rahmenverträge (Anmeldung der Bauvorhaben kann erfolgen), Generalverträge (Anmeldung muss erfolgen) oder Umsatzverträge (keine Anmeldung notwendig, da Berechnung nach Jahresumsatz aller Bauobjekte).
Folgende Bauwerke können Sie im Rahmen einer Bauleistungsversicherung versichern:
- Bauwerke für Handel und Gewerbe: Apotheken, Einkaufszentren, Einzelhandelsgeschäfte, Geschäftsgebäude, Hochregallager, Kaufhäuser, Kioske, Kühlhäuser, Lagerhallen, Markthallen, Speicher, Silos, Versandhäuser, Wohn- und Geschäftsgebäude etc.
- Beherbergungsbauten: Gasthäuser, Herbergen, Hostels, Hotels, Motels etc.
- Bildung: Forschungsinstitute, Hochschulen, Kindergärten, Labore, Schulen, Sonderschulen, Spezialschulen etc.
- Gastronomiebauten: Bäckereien, Bars, Großküchen, Kantinen, Mensagebäude, Restaurants etc.
- Gesundheitsbauten: Krankenhäuser, Kureinrichtungen, Pflegeheime etc.
- Industriebauwerke: Bäckereien, Betonwerke, Brauereien, Brennereien, Chemiewerke, Eisenwerke, Fabriken, Industriehallen, Kieswerke, Montagehallen, Nähereien, Produktionsstätten, Raffinerien, Sägewerke, Schlachthöfe, Schmieden, Wäschereien, Werkhallen, Zementwerke etc.
- Sakralbauten: Gemeindehäuser, Gemeindezentren, Kirchengebäude etc.
- Sportbauten: Eislaufhallen, Freibäder, Hallenbäder, Spielplätze, Sportplätze, Stadien, Turnhallen etc.
- Verkehrsbauwerke: Autobahnen, Autohöfe, Autobahnraststätten, Brücken, Bundesstraßen, Fußgängerbrücken, Fußgängertunnel, Häfen, Kreisverkehre, Parkhäuser, Tankstellen, Tiefgaragen, Tunnel, Überführungen, Unterführungen, Schleusen etc.
- Versorgungs- und Entsorgungsbauwerke: Brunnen, Hebeanlagen, Kanäle, Kesselhäuser, Klärwerke, Kraftwerke, Pumpwerke, Tanklager, Umspannwerke, Wassertürme, Windkraftanlagen etc.
- Verwaltungsgebäude und Bauten der öffentlichen Sicherheit
- Wohngebäude: Alten- und Pflegeheime, Ein- und Mehrfamilienhäuser, Ferienhäuser, Hochhäuser, Jugendheime, Kinderheime, Studentenwohnheime etc.
- und viele andere
Der Leistungsumfang einer Bauleistungsversicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
- Schäden durch
- nahezu alle unvorhergesehenen Ereignisse (Allgefahren-Deckung),
- Feuer, Explosion und Blitzschlag,
- Naturgewalten und Elementarereignisse,
- Gewässer,
- außergewöhnliche Witterungsverhältnisse,
- unbekannte Eigenschaften des Baugrundes,
- Diebstahl mit dem Gebäude fest verbundener Teile (z.B. Heizkörper)
- Vandalismus
- und vieles mehr.
Möglich ist weiter die
- Mitversicherung von Altbauten gegen Einsturz und die
- Mitversicherung von Altbauten gegen Sachschäden.
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
Schäden durch
- Vorsatz
- Verstoß gegen anerkannte Regeln der Technik
- normale Witterungseinflüsse
- normale Wasserführung oder normale Wasserstände
- nicht einsatzbereite oder redundante Anlagen zur Wasserhaltung
- während und infolge einer Unterbrechung der Bauarbeiten, wenn diese bei Eintritt des Versicherungsfalles bereits mehr als drei Monate gedauert hatte
- beanstandete oder nicht geprüfte Baustoffe
- Krieg, Bürgerkrieg
- innere Unruhen, Streik, Aussperrung, Verfügungen von hoher Hand
- Kernenergie
- Mängel der versicherten Lieferungen und Leistungen
- Verluste von versicherten Sachen, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind und
- Schäden an Glas-, Metall- oder Kunststoffoberflächen sowie an Oberflächen vorgehängter Fassaden durch eine Tätigkeit daran.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme muss den Wert der gesamten Herstellungskosten umfassen, einschließlich der Stundenlohnarbeiten und des Neuwerts der gelieferten Bauteile und Baustoffe.
Als Grundlage dafür kann die Baukostenaufstellung nach DIN 276 von Ihrem Architekten genommen werden. Obligatorisch für die Ermittlung der Versicherungssumme der Bauleistungsversicherung sind die Kostengruppen 300 (Bauwerk – Baukonstruktion), 400 (Bauwerk – Technische Anlagen) und 500 (Außenanlagen). Bei Bedarf können auch die Kostengruppen 600 (Ausstattung und Kunstwerke) und 700 (Baunebenkosten) berücksichtigt werden.
Wenn Sie für das zu versichernde Bauvorhaben zum Vorsteuerabzug gem. §15 UStG berechtigt sind, ist die Versicherungssumme aus dem Netto der vorgenannten Positionen zu bilden.
Nicht in die Versicherungssumme fallen Grundstücks- und Erschließungskosten sowie Baunebenkosten wie Makler-, Architekten- und Ingenieurgebühren sowie Kosten für die Finanzierung und behördliche Gebühren.
Wo gilt die Versicherung?
Der Versicherungsschutz gilt an dem Versicherungsort, der im Versicherungsschein bezeichnet wird. Bei Rahmen-, General- und Umsatzverträgen gilt der Versicherungsschutz an allen Versicherungsorten, die angemeldet oder im Rahmen des Vertrages mitversichert sind.
Soweit vereinbart, besteht Versicherungsschutz auch auf den Transportwegen zwischen den im Versicherungsschein angegebenen, räumlich getrennten Bereichen.
Sie haben noch keine Bauleistungsversicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir heraus, wie Sie Ihr Bauvorhaben ideal und umfassend schützen können!
Sie haben bereits eine Bauleistungsversicherung?
Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Unternehmen maßgeschneidert und topaktuell ist:
- Wurde die Versicherungssumme für alle Bauvorhaben korrekt bestimmt?
- Habe ich alle relevanten Gefahren in meinem Vertrag abgedeckt?
- Habe ich bei Bedarf den Schaden an Altbauten mitversichert?
- Habe ich eine Bauherren-Haftpflichtversicherung, die mein Bauvorhaben abdeckt oder ist mein Haftpflicht-Risiko über meine Betriebs-Haftpflichtversicherung versichert?
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Zusammen finden wir die unkomplizierte und umfassende Lösung für Ihren Betrieb!
Schadenbeispiele
Diebstahl: Am Wochenende brechen Diebe in den Rohbau eines Bauträgers ein und montieren den Großteil der bereits eingebauten Heizkörper ab. Der Schaden beträgt knapp 20.000 Euro netto. Er wird komplett durch die Bauleistungsversicherung übernommen.
Vandalismus: In einen Rohbau in der Innenstadt dringen nachts mehrere Jugendliche ein und beschädigen mutwillig bereits verbaute Glastüren, reißen Kabel heraus und schlagen bereits verlegte Fliesen kaputt. Die Täter können nicht ausfindig gemacht werden. Die Bauleistungsversicherung entschädigt den Schaden von 7.300 Euro.
Starkregen: Bei einem Starkregen fallen innerhalb von drei Stunden mehr als 60 Liter pro Quadratmeter, unter anderem auch auf die versicherte Baustelle. Der Keller des Rohbaus mit Haustechnikraum und Fahrstuhlschacht steht etwa 30cm unter Wasser. Dabei wurden Teile der Klimaanlage, des schwimmenden Estrichs und der abgehängten Decken beschädigt bzw. zerstört. Für Schadenbeseitigung und Ersatz fielen Kosten von 64.000 Euro an. Diese gingen zu Lasten des Bauleistungsversicherers.
Sturm: Während der Bauarbeiten kommt es zu einem Sturm mit Windstärke 9, in Böen 10. Dieser bringt große Teile der Dachkonstruktion zum Einsturz. Die Wiederherstellung des Dachstuhls durch den Dachdeckerbetrieb kostet den Unternehmer erneut 18.000 Euro. Diese werden jedoch von seinem Bauleistungsversicherer ausgeglichen.