Das 21. Jahrhundert und seine Technik haben heute in die allermeisten Unternehmen Einzug gehalten. Davon sind auch Winzer, Weingüter, Weinbaubetriebe, Rebschulen und Winzergenossenschaften nicht ausgenommen. In manchen Betrieben ist der Geschäftsbetrieb noch weitgehend analog geblieben, andere können ohne eine funktionierende technische Ausstattung nicht mehr arbeiten.
Je nach Technisierungsgrad eines Weinbaubetriebes und seiner Größe sind unterschiedliche Werte an elektronischen Geräten und Anlagen vorhanden. Dies kann vom alten Telefon bis zur neuesten digitalen EDV- und Telefonanlage eine sehr große Bandbreite sein.
Je nachdem, um wie viele und welche Teile es sich handelt, kommen unterschiedliche Werte zusammen. Der Verlust eines drei Jahre alten Diktiergerätes mag den Winzer nicht so schmerzen wie die Beschädigung einer großen Photovoltaikanlage für 200.000 Euro. Von Betrieb zu Betrieb ist daher der Schutzbedarf unterschiedlich hoch.
Durch eine Elektronikversicherung mit Allgefahren-Deckung können Betriebe aus dem Weinbau entweder einzelne ausgewählte oder alle elektronischen Geräte umfassend schützen und so ihr finanzielles Risiko im Schadenfall deutlich begrenzen. Hierbei sind neben den „klassischen Gefahren“ wie Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel auch explizit Schäden durch Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder sogar Vorsatz eines Mitarbeiters mitversichert.
Die Deckung kann sowohl für eigene, als auch für gemietete oder nur betriebene Elektronik vereinbart werden. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit, für einen Teil oder alle versicherten Geräte auch die Benutzung und den Transport außerhalb des Versicherungsortes zu vereinbaren. Damit sind die entsprechenden Geräte auch jederzeit während der Benutzung im Weinberg, beim Kunden, auf Messen und an sonstigen Orten umfangreich versichert.
Unter anderem folgende Elektronik können Sie im Rahmen einer Elektronikversicherung abdecken:
- Kellereitechnik: Fernsteuerungen, Gärtemperaturregler, Gaswarnsysteme, Lüftungssteuerungen
- Stromerzeugung und Haustechnik: Blockheizkraftwerke (BHKW), Energiespeicher, Gebäudesteuerungen, Photovoltaikanlagen, Solaranlagen, Smart-Home-Systeme etc.,
- Daten- und Kommunikationstechnik, Bürotechnik: Alarm-, Brandmelde- und Zutrittskontrollanlagen, Beamer, Digitalkameras, Diktiergeräte, Funkanlagen, Gegen- und Wechselsprechanlagen, Kopiergeräte, Laptops, Notebooks, Organizer, PCs, Server, Telefonanlagen, Telefaxgeräte, Türschließanlagen etc.,
- Mess-, Prüf- und Steuerungstechnik, Kassen und Waagen: elektronische Kassen und Waagen, Mess- und Prüfeinrichtungen, Mess- und Prüfgeräte, Prozessrechner, Prüfautomaten etc.,
- Bild- und Tontechnik: Antennenanlagen, elektroakustische Anlagen, Fernseh- und Videoanlagen etc.,
- und vieles mehr – fragen Sie uns einfach, sicher ist auch eine Deckung für Ihre Elektronik möglich!
Der Leistungsumfang einer Elektronikversicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
Schäden durch
- Brand, Blitzschlag, Explosion, Schwelen, Glimmen, Sengen, Glühen, Implosion,
- Überspannung, Induktion, Kurzschluss,
- Wasser, Feuchtigkeit, Überschwemmung,
- Sturm und Hagel,
- Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Plünderung,
- Vorsatz Dritter, Sabotage, Vandalismus,
- höhere Gewalt,
- Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler,
- Bedienungsfehler,
- Ungeschicklichkeit,
- Fahrlässigkeit
- und vieles mehr.
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
Schäden durch
- Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg,
- Kernenergie,
- betriebsbedingte normale oder betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung.
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Bei der Ermittlung der Versicherungssumme sollte immer der Listenpreis im Neuzustand zugrunde gelegt werden. Dieser erhöht sich jeweils um die Kosten für etwaige Fracht, Verpackung, Zölle und Montage.
Wo gilt die Versicherung?
Die Elektronikversicherung gilt grundsätzlich innerhalb des im Versicherungsschein genannten Versicherungsortes.
Soweit vereinbart, gilt der Versicherungsschutz für alle oder für einen Teil der versicherten Sachen innerhalb des vereinbarten Geltungsbereiches, EU- oder weltweit.
Sie haben noch keine Elektronikversicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir heraus, wie Sie die Elektronik Ihres Betriebes kostengünstig und umfassend absichern können!
Sie haben bereits eine Elektronikversicherung?
Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihren Betrieb und Ihren Bedarf maßgeschneidert und topaktuell ist:
- Wurde die Versicherungssumme für alle meine versicherten Geräte korrekt ermittelt und ist sie noch aktuell oder ggf. sogar zu hoch?
- Habe ich alle Geräte, die ich auch außerhalb des Versicherungsortes benutze, angegeben und passt der vereinbarte Geltungsbereich zu meinem Bedarf?
- Habe ich meine Elektronikversicherung perfekt mit meiner Inhaltsversicherung abgestimmt oder habe ich ggf. Gefahren wie zum Beispiel Feuer doppelt versichert?
- Habe ich alle relevanten Klauseln wie zum Beispiel Verlust von Daten, Verlust von Software oder Mehrkosten nach einem Schaden vereinbart?
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Ihre Elektronikversicherung ist nur eine Hilfe, wenn sie regelmäßig überprüft und bei Bedarf angepasst wird!
Schadenbeispiele
Feuchtigkeit: In den Büroräumen der Rebschule A stößt die Reinigungskraft versehentlich einen Eimer mit Putzwasser um, den Sie auf einen Schreibtisch gestellt hatte. Das Wasser verursachte bei dem eingeschalteten Buchhaltungs-PC einen Kurzschluss, gerade in Arbeit befindliche Daten gingen verloren. Die Elektronikversicherung ersetzte den Schaden für den kaputten PC in Höhe von 1.500 Euro und entschädigte den Kunden mit 400 Euro für die verlorenen Daten. Der Elektronikversicherer nahm anschließend Regress bei dem Versicherer der Reinigungsfirma. Damit hatte der Kunde selbst jedoch nichts zu tun.
Vorsatz: Aus Wut über die erhaltene Kündigung wirft ein Mitarbeiter der Weingut B-GmbH dem Geschäftsführer einen teuren Laptop vor die Füße. Das sensible Gerät erleidet dabei einen Totalschaden. Der Elektronikversicherer erstattet den Neuwert von 2.700 Euro und nimmt für den Zeitwert von 2.100 Euro Regress bei dem ehemaligen Mitarbeiter.
Ungeschicklichkeit: Bei einem Hoffest von Weingut C stößt der Inhaber aus Versehen gegen das Stativ der Lichtorgel. Diese stürzt zu Boden und wird irreparabel beschädigt. Für sie zahlt der Elektronikversicherer den vollen Neuwert von 899 Euro aus.