Cyber-Versicherung für Winzer und Weingüter

Wieviel Wein verkaufen Sie noch, wenn alle Ihre Kundendaten oder Bestellungen gelöscht wurden oder Ihr Onlineshop nicht erreichbar ist?

"Internet ist nur ein Hype."
Bill Gates, Gründer von Microsoft, 1993


Diese Prognose hat sich mittlerweile als falsch herausgestellt: Das Internet wird weltweit von über 4 Milliarden Menschen genutzt. Gleichzeitig steigt die Anzahl der IT-Gefahren (zum Beispiel Viren, Würmer oder Trojaner) stark an. Laut dem Allianz Risk Barometer, einer jährlichen, weltweiten Risikobefragung von Unternehmen, stellen Cybervorfälle 2020 bedeutendste Risiko dar. In Deutschland war 2020 nur die Betriebsunterbrechung noch gefürchteter.

Auf einer Webseite der Telekom kann man in Echtzeit verfolgen, wie viele Cyber-Angriffe aktuell erkannt werden, woher sie kommen und wo deren Ziele liegen. Regelmäßig werden hier über 40 Millionen Attacken innerhalb von 24 Stunden registriert.

Natürlich können Weingüter sich zu einem guten Teil gegen die Gefahren schützen, die in ihrer IT und dem Internet liegen. So können Grundlagen der IT-Sicherheit etabliert und eingehalten werden, sichere Passwörter genutzt, gute und aktuelle Firewalls und Virenscanner genutzt werden. Die Gefahren sind jedoch so vielfältig, dass hier nur von einer Minderung des Risikos gesprochen werden kann, nicht von Sicherheit.

Ein normales Weingut nutzt die digitale Technik heute fast in jedem Bereich. So wird die gesamte Buchhaltung digital abgewickelt, Bestellungen gehen über die Webseite oder den Onlineshop ein, Kunden werden mit Newslettern oder via Facebook und Instagram informiert, vereinzelt werden auch schon Weinberge und Weinkeller mit digitalen, an das Internet angeschlossenen Sensoren oder Steuereinheiten versehen. Zudem hat seit Beginn von Corona auch das Format der Online-Weinprobe deutlich an Zulauf gewonnen.

Ein längerer Ausfall seiner Computer oder gelöschte Kundendaten wären somit für nahezu jedes Weingut mit einem deutlichen Umsatzverlust verbunden, teilweise sogar mit einer Betriebsunterbrechung.

Über die herkömmlichen Versicherungen, zum Beispiel Betriebshaftpflicht oder Inhaltsversicherung, besteht in aller Regel für die oben genannten Fälle absolut gar kein Versicherungsschutz! Aus diesem Grund ist eine individuell angepasste Cyber-Versicherung heute für jedes Weingut wichtig und sinnvoll.

Wenn Sie über die Möglichkeiten einer Cyber-Versicherung für Ihr Weingut, Ihre Rebschule oder Ihre Genossenschaft sprechen möchten, rufen Sie uns gerne an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com.

Ihr Dossier "Die Cyberversicherung für den Weinbau"

In unserem Dossier finden Sie auf guten sechs Seiten übersichtlich die Bedeutung der Cyberversicherung, Hinweise zur richtigen Versicherungssumme, Höhe der Beiträge, Deckungsinhalte, Schadenbeispiele und eine hilfreiche Checkliste.

Der Leistungsumfang einer Cyber-Versicherung für Weingüter im Überblick

Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?

  • Schäden bei Dritten (Haftpflichtansprüche) und
  • Eigenschäden

Welche Kosten können versichert werden?

  • Kosten für IT-Forensik (Schadenermittlung und -bekämpfung durch Spezialisten),
  • Betriebsunterbrechungsschäden,
  • Kosten für Datenwiederherstellung,
  • Kosten für Rechtsberatung,
  • Kosten für Krisenmanagement,
  • Kosten für PR-Beratung,
  • Kosten für Information betroffener Kunden bzw. Geschäftspartner,
  • Lösegeldzahlungen,
  • Vertragsstrafen,
  • Kosten für Sicherheitsverbesserungen
  • und einige mehr.

Wie hoch muss die Deckungssumme sein?

Für die korrekte Ermittlung der Deckungssumme gibt es zahlreiche Faktoren. Unter anderem sind dies:

  • Umsatz,
  • Tätigkeit,
  • Anzahl und Art der gespeicherten Kundendatensätze,
  • vorhandene IT-Infrastruktur.

Die am Markt angebotenen Deckungssummen reichen in der Regel von 100.000 Euro bis zu 2 Millionen Euro, darüber hinaus können individuelle Deckungssummen vereinbart werden. Bei der Wahl der Deckungssumme muss unbedingt beachtet werden, dass aus der Deckungssumme alle oben genannten Kosten bestritten werden müssen. Die Deckungssumme sollte also so großzügig bemessen sein, dass sie für alle diese Kosten ausreichend ist.

Welche Leistungen sind in einer guten Cyber-Versicherung enthalten?

  • 24-Stunden-Soforthilfe,
  • Mitversicherung von Bedienfehlern,
  • Mitversicherung gezielter und ungezielter Angriffe,
  • Mitversicherung aller Daten des Versicherungsnehmers (Kundendaten, Kreditkarten, Online-Banking),
  • Absicherung aller IT-Systeme des Versicherungsnehmers, auch mobiler Geräte,
  • Mitversicherung der Cyber-Betriebsunterbrechung,
  • Zahlungsmittelschäden bei EC- und Kreditkarten,
  • Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz bei Cyber-Verstößen,
  • weltweiter Versicherungsschutz ohne Einschränkungen.

Sie haben noch keine Cyber-Versicherung?

Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir heraus, wie die optimale Lösung für Ihren Betrieb aussieht!

Sie haben bereits eine Cyber-Versicherung?

Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Weingut maßgeschneidert und topaktuell ist:

  • Ist die Deckungssumme für Ihr Unternehmen in einem großen Schadenfall ausreichend?
  • Habe ich alle für mich wichtigen Kosten- und Leistungsbausteine eingeschlossen?
  • Habe ich alle für den Versicherungsschutz notwendigen Maßnahmen getroffen (Virenscanner, Firewall, Datensicherung etc.)?
  • Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
  • Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com.

Schadenbeispiele

Bedienfehler (Cyber-Eigenschaden): Durch eine Unachtsamkeit löscht Frau A die Microsoft Access-Datenbank, die alle Kundendaten ihres Weingutes enthält. Da das Weingut A hauptsächlich Privatkunden beliefert, handelt es sich hierbei um mehrere Tausend Datensätze. Frau A wendet sich an ihren Cyber-Versicherer, der sich um eine professionelle Datenwiederherstellung kümmert und im Anschluss Verbesserungsmaßnahmen hinsichtlich Datensicherung mit ihr bespricht. Die Kundendatenbank kann vollständig wiederhergestellt werden, der Cyber-Versicherer trägt die Kosten in Höhe von 1.600 Euro.

Trojaner (Cyber-Eigenschaden): Die Mitarbeiterin von Weingut B traut ihren Augen kaum, als sie am Montagmorgen ihren PC startet und sie auf dem Monitor nur einen großen Smiley sieht, der sie hämisch angrinst. Nach mehrmaligem Neustarten taucht zusätzlich zu dem Smiley die Information auf, dass die Festplatte durch einen sogenannten Verschlüsselungstrojaner verschlüsselt worden sei und erst nach einer Zahlung von einem Bitcoin (umgerechnet etwa 33.268 Euro) wieder freigegeben würde. Weingut B wendet sich daraufhin an seinen Cyber-Versicherer, der einen IT-Forensik-Experten beauftragt. Der Experte prüft die Computer von Weingut B genau und empfiehlt daraufhin, das Lösegeld zu bezahlen, da die Kosten für eine professionelle Datenwiederherstellung um einiges teurer wären. Der Versicherer bezahlt den Bitcoin, die Daten werden durch die Erpresser entsperrt und der Versicherer kümmert sich daraufhin um Sicherheitsverbesserungen. Er übernimmt Kosten von insgesamt 37.300 Euro, Weingut B bezahlt lediglich die vereinbarte Selbstbeteiligung in Höhe von 500 Euro.

Virus (Cyber-Eigenschaden): Mitten im arbeitsreichen Weihnachtsgeschäft öffnet eine Mitarbeiterin des Weingutes C einen per E-Mail empfangenen Dateianhang, der einen Virus enthält. Dieser breitet sich auch auf die drei anderen Computer im Netzwerk aus und zerstört den Großteil der Daten. Besonders der Verlust der eingegangenen Bestellungen macht dem Weingut schwer zu schaffen, stellt dieser doch einen guten Teil des Jahresumsatzes dar. Nachdem Weingut C seinen Cyber-Versicherer kontaktiert hat, schickt dieser ihm Fachleute, die die Computer virenfrei machen und die verlorenen Daten wiederherstellen. Die Kosten hierfür übernimmt der Versicherer, sodass C schließlich noch alle Bestellungen rechtzeitig vor Weihnachten versenden kann.

Virus (Cyber-Haftpflicht): Weingut D stellt seine Weinpreisliste und diverse Weinexpertisen als PDF-Dateien zum Download zur Verfügung. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen wird eine infizierte Datei zum Download angeboten. Die Computersysteme mehrerer Kunden werden dadurch infiziert. Der entstandene Gesamtschaden beläuft sich auf 17.500 Euro.

Cyber-Versicherung für Winzer und Weingüter
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