Im Rahmen Ihrer verantwortungsvollen Aufgaben treffen Vorstände, Aufsichtsräte, Geschäftsführer und andere regelmäßig Entscheidungen, die für ihre Unternehmen große Tragweite haben. Dabei haben sie stets die „Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters“ gemäß §§93, 116 Aktiengesetz bzw. §§43, 52 GmbH-Gesetz walten zu lassen. Trotz aller Sorgfalt können Entscheidungen naturgemäß auch einmal negative Folgen nach sich ziehen.
Wenn dann eine Sorgfaltspflichtverletzung im Raum steht, kann der Entscheider im Innenverhältnis (zum Beispiel von Aufsichtsräten oder Eigentümern) oder im Außenverhältnis (zum Beispiel von Wettbewerbern, Kunden oder Aufsichtsbehörden) auf Schadenersatz in Anspruch genommen werden.
Diese Haftungssituation betrifft nicht nur Großkonzerne. Vielmehr sind Unternehmen jeder Größe und Art, von der kleinen GmbH bis hin zur großen Aktiengesellschaft, dieser Situation ausgesetzt - also auch die Weingut-GmbH oder die Winzergenossenschaft. Nicht selten stehen dann Millionenforderungen im Raum und Vorstände, Geschäftsführer und Co. haften mit ihrem Privatvermögen.
Um ihre Entscheider in solchen Situationen nicht alleine lassen zu müssen, können Unternehmen sie wirkungsvoll absichern. Dies geschieht über eine sogenannte Directors-and-Officers-Versicherung (kurz D&O-Versicherung), also eine Berufshaftpflicht-Versicherung für Manager. Diese Manager- oder Organhaftpflicht-Versicherung bietet einen umfassenden Versicherungsschutz für Vermögensschäden, die aus einer Sorgfaltspflichtverletzung entstanden sind.
Der Versicherer steht hierbei eng an der Seite des versicherten Entscheiders und prüft, ob eine solche Pflichtverletzung vorliegt oder nicht. Begründete Ansprüche werden dann befriedigt, während hingegen unbegründete Ansprüche abgewehrt werden. Durch diese passive Rechtsschutzfunktion der D&O-Versicherung spart sich der Entscheider die teils enormen Kosten für einen hochspezialisierten Rechtsbeistand und langwierige (Gerichts-)Verfahren. Gleichzeitig hat er die Sicherheit, bei einer festgestellten Pflichtverletzung die Entschädigungssumme durch seinen Versicherer ersetzt zu bekommen.
Eine D&O-Versicherung ist für viele Unternehmen eine gute Möglichkeit, ihre Entscheider von immer häufiger auftretenden Ansprüchen freizustellen. Mit diesem Wissen kann Verantwortung leichter getragen werden und es kommt nicht zur Verzögerung oder gar Vermeidung vermeintlich gefährlicher Entscheidungen. Gleichzeitig schützen Unternehmen durch eine D&O-Versicherung für alle Entscheider ihre Bilanzen, da entstandene Schäden vom Versicherer erstattet werden.
Der Abschluss einer solchen Deckung kommt hierbei nicht nur für Unternehmen in Frage, vielmehr können sich auch betroffene Entscheider selbst diesen wertvollen Versicherungsschutz sichern und damit auch ihr privates Vermögen schützen.
Für eine zielgerichtete Beratung, ob auch Ihre Weingut- oder Rebschul-GmbH, Ihre Winzergenossenschaft oder Sie selbst von einer D&O-Versicherung profitieren können, sprechen Sie uns gerne an.
Der Leistungsumfang einer D&O-Versicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
- Reine Vermögensschäden (ohne Personen- oder Sachschäden)
- durch Sorgfaltspflichtverletzungen im Innen- und Außenverhältnis.
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
- Schäden durch vorsätzliche oder wissentliche Sorgfaltspflichtverletzungen
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme legen wir nach sorgfältiger Prüfung aller Gegebenheiten zusammen mit Ihnen fest. Hierbei sind unter anderem die Unternehmensgröße, die Rechtsform und die Zahl der Entscheider maßgebend.
Wo gilt die Versicherung?
Die D&O-Versicherung gilt in aller Regel weltweit. Für Tätigkeiten in den USA müssen jedoch gesonderte Vereinbarungen getroffen werden.
Sie haben noch keine D&O-Versicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir heraus, wie der passende Schutz für Sie persönlich oder Ihr Unternehmen gestaltet werden kann!
Sie haben bereits eine D&O-Versicherung?
Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Unternehmen maßgeschneidert und topaktuell ist:
- Ist die vereinbarte Versicherungssumme für mich oder mein Unternehmen ausreichend?
- Ist die Anzahl und Art der Entscheider richtig im Versicherungsschein angegeben?
- Ist der Tätigkeitsbereich für mein Unternehmen richtig vereinbart? Sind bei Bedarf Tätigkeiten in den USA mitversichert?
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Besonders in der D&O-Versicherung ist eine regelmäßige Betreuung entscheidend, damit im Ernstfall private Vermögen der Entscheider und Vermögen des Unternehmens geschützt sind!
Schadenbeispiele
Fehlinvestition: Der Geschäftsführer einer großen Winzergenossenschaft erwirbt aus Unkenntnis und mangels Information eine für die Genossenschaft ungeeignete EDV- und Telefonanlage. Damit die Anlage wie geplant funktioniert, fallen teure Nachbesserungsarbeiten an. Die Gesellschafter nehmen den Geschäftsführer daraufhin in die Haftung. Der D&O-Versicherer der Genossenschaft entschädigt den Schaden mit 25.000 Euro. Der Geschäftsführer persönlich muss lediglich einen Selbstbehalt von rund 2.800 Euro bezahlen.
Insolvenz: Durch einen gravierenden Fehler des Gesellschafter-Geschäftsführers (GGF) gerät eine Weingut-GmbH in so große finanzielle Schwierigkeiten, dass Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt werden muss. Der eingesetzte Insolvenzverwalter fordert im Namen der GmbH nun Schadenersatz bei dem GGF in Höhe von 730.000 Euro. Der Schaden wird durch den D&O-Versicherer reguliert, der GGF zahlt jedoch einen Selbstbehalt von 10% an die GmbH.