Ihr Betriebsgebäude ist Dreh- und Angelpunkt Ihres Betriebes. Hier lagern und verkaufen Sie Ihren Wein, betreiben Ihren Maschinenpark, stellen Geräte unter. Wie bei vielen anderen Unternehmen auch sind Betriebsgebäude und Betriebsinhalt zusammen daher sicher auch bei Ihnen der größte Teil Ihres Anlagevermögens. Im Gegensatz zu "normalen" Firmen sind Weingüter darüber hinaus oft auch der Lebensmittelpunkt der ganzen Familie.
Eine Betriebsgebäude-Versicherung bietet Ihnen die Möglichkeit, diesen großen Aktivposten umfassend und passgenau gegen alle relevanten Gefahren abzusichern.
Seit einigen Jahren steigen auch bei uns in Rheinland-Pfalz die Häufigkeit und das Schadenausmaß extremer Wetterphänomene an. So entstanden bei einem Hagelunwetter am 28. Juli 2013 im Südwesten innerhalb weniger Minuten an mehr als 70.000 Gebäuden und Fahrzeugen Schäden von über 600 Millionen Euro. Am 12. Juli 2019 verwüstete ein Tornado zahlreiche Gebäude und etliche Hektar Weinberge in den Verbandsgemeinden Freinsheim und Leiningerland.
Dadurch gerät die Versicherung von Betriebsgebäuden und Betriebseinrichtung auch bei uns in der Pfalz und in Rheinhessen immer mehr in den Fokus. Als Winzer sollten Sie daher unbedingt prüfen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz ausreichend ist.
Doch gehören zu einer Betriebsgebäude-Versicherung schon lange nicht mehr nur die „Klassiker“ Feuer, Leitungswasser und Sturm/Hagel. Aufgrund der klimatischen Veränderungen bieten auch die sogenannten weiteren Natur- oder Elementargefahren wie zum Beispiel Erdsenkung, Erdrutsch, Starkregen oder Überschwemmung ein erhebliches Schadenpotenzial.
Darüber hinaus besteht heute die Möglichkeit, Ihr Betriebsgebäude zudem auch gegen andere Gefahren abzusichern, die es bedrohen können. Hierzu gehören unter anderem Elektronikschäden, Glasbruch und sogar unbenannte Gefahren.
Der Leistungsumfang einer Betriebsgebäude-Versicherung im Überblick
Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?
Schäden durch
- Feuer (umfasst Brand, Blitzschlag, Explosion, Absturz von Luftfahrzeugen, Implosion und Überspannung jeglicher Art)
- Leitungswasser
- Sturm und Hagel
- Einbruchdiebstahl, Vandalismus, Raub
- Glasbruch und Schäden an Werbeanlagen
- Elementarschäden (also Erdbeben, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck, Lawinen, Vulkanausbruch und – wenn gewünscht – Überschwemmung und Starkregen sowie Rückstau)
- unbenannte sonstige Gefahren
- Mietverlust
- und vieles mehr
Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?
Schäden durch
- Vorsatz
- die Nichteinhaltung gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Auflagen, zum Beispiel ein Verstoß gegen die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel gemäß DGUV 3
- Krieg
- Kernenergie
Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?
Die Versicherungssumme in der Betriebsgebäude-Versicherung entspricht dem Neuwert Ihres kompletten Betriebsgebäudes.
Mit in die Versicherungssumme fließen jedoch auch noch zahlreiche weitere Positionen, wie zum Beispiel:
- Blitzableiter
- Einfriedungen
- Personenaufzüge
- Grünanlagen
- Silos
- Vordächer
- und viele mehr
Die für Ihr Betriebsgebäude erforderliche Versicherungssumme inklusive aller zugehörigen Positionen ermitteln wir gemeinsam bei Ihnen vor Ort. Die schlichte Übernahme der Versicherungssumme aus Ihrem bisherigen Versicherungsvertrag ist nicht empfehlenswert. Erfahrungsgemäß stimmt die Versicherungssumme bei 75% der Gebäude nicht. Dies bedeutet in vielen Fällen, dass im Schadenfall trotz bestehender Versicherung die Privatinsolvenz droht.
Wo gilt die Versicherung?
Die Betriebsgebäude-Versicherung gilt für alle im Versicherungsschein bezeichneten Gebäude. Achten Sie darauf, dass auch Anbauten, Nebengebäude, Garagen etc. berücksichtigt werden.
Sie haben noch keine Betriebsgebäude-Versicherung?
Dann rufen Sie uns jetzt an unter 06231/9799100 oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Gemeinsam finden wir die passende Lösung für Sie!
Sie haben bereits eine Betriebsgebäude-Versicherung?
Dann stellen Sie sich jetzt die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr bestehender Versicherungsschutz Ihr Betriebsgebäude zuverlässig und überzeugend schützt:
- Wurde die Versicherungssumme für mein Betriebsgebäude spätestens innerhalb der letzten drei Jahre neu ermittelt bzw. überprüft?
- Wurden die an mein Betriebsgebäude angrenzenden Betriebe bei Abschluss meiner Versicherung berücksichtigt? Sind hier seit der letzten Durchsprache neue Betriebe hinzugekommen bzw. bisherige Betriebe weggefallen?
- Habe ich mein Betriebsgebäude gegen alle relevanten Gefahren versichert?
- Habe ich Naturgefahren in meinem Vertrag abgedeckt?
- Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?
- Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
- Hat er mich hinsichtlich Sicherungen, Sicherheitsvorkehrungen, Brandschutz etc. zielführend beraten?
- Welche Wiederaufbauregeln sind in meinem Vertrag vorgesehen?
- Habe ich meine Betriebsgebäude-Versicherung bei dem gleichen Versicherer, der auch meinen Betriebsinhalt versichert?
Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie uns jetzt unter 06231/9799100 an oder schreiben Sie uns eine E-Mail an kontakt [at] unfiltriert.com. Auch für Ihr Unternehmen gibt es einen passgenauen Versicherungsschutz, bei dem Gebäude-, Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung nahtlos ineinander greifen.
Schadenbeispiele
Für unsere Kunden sind wir ständig unterwegs und besichtigen und dokumentieren Schäden vor Ort, sprechen mit Gutachtern, Handwerkern, Behörden und anderen. Einen kleinen Ausschnitt aktueller Schadenfälle aus unserer Region – nicht nur aus der Betriebsgebäude-Versicherung - finden Sie unter Aktuelles oder auf unserer facebook-Seite.
Feuer: Im Weingut A kommt es in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu einem Schwelbrand in der Zwischendecke. Der Verkaufsraum und Flaschenlager brennen ab. Ein beauftragter Statiker stellt fest, dass die Gebrauchstauglichkeit des Gebäudes nicht mehr gegeben ist. Insgesamt fallen für Aufräumungs-, Abbruch- und Feuerlöschkosten, den Sachverständigen und den Wiederaufbau Kosten in Höhe von knapp 600.000 Euro an. Diese werden von der Gebäudeversicherung vollständig übernommen. Die Betriebseinrichtung sowie der Schaden durch Betriebsunterbrechung sind hierbei noch nicht berücksichtigt. Sie werden über die Inhalts- und Betriebsunterbrechungs-Versicherung bezahlt.
Leitungswasser: Ein Wasserrohrbruch setzt das Restaurant des Weingutes B komplett unter Wasser. Für die Reparatur des Rohrbruchs, die Trocknung des Bodens und der Wände sowie die Erneuerung des Parkettbodens erstattet der Gebäudeversicherer rund 30.000 Euro. Die Betriebsinhalts-Versicherung übernimmt Schäden für kaputte und beschädigte Möbel und Vorräte. Der Schaden durch die Betriebsunterbrechung beträgt knapp 14.000 Euro und wird von der Betriebsunterbrechungs-Versicherung erstattet.
Sturm: Ein Sturm zerstört im Winter großflächig das Dach des Flaschenlagers von Weingut C. Das Dach muss komplett erneuert werden. Für die Reparatur des Dachs entstehen Kosten von 40.000 Euro, die der Gebäudeversicherer komplett bezahlt.
Starkregen: Bei einem sommerlichen Starkregen konnte die Kanalisation das aufkommende Regenwasser nicht mehr aufnehmen. Es staute sich im Hof der Winzergenossenschaft D und lief dann durch Lichtschächte in die Kellerräume eines Bürogebäudes. Es wurden für Trocknung der Wände und den Austausch von Fliesen und Türen über 15.000 Euro fällig. Die im Keller gelagerten Vorräte in Form von Büroartikeln wurden von der Betriebsinhalts-Versicherung pauschal entschädigt.
