Gruppenunfallversicherung

Der Schutzengel für Sie und Ihre Mitarbeiter – rund um die Uhr, weltweit!

Als Unternehmer sind Ihre Mitarbeiter die Basis Ihres Erfolgs. Gegen Arbeitsunfälle oder Unfälle auf dem direkten Weg von und zur Arbeit sind sie umfangreich über Ihre zuständige Berufsgenossenschaft abgesichert. Besonders der Unternehmer selbst ist jedoch über den freiwilligen Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung in aller Regel nur sehr unzureichend geschützt, da die Leistungen dort regelmäßig nicht den Bedürfnissen im Schadenfall genügen.

Zudem geschehen nur etwa 30% der Unfälle während der Arbeitszeit. Somit entfallen 70% der Unfälle auf die Freizeit, während der kein Versicherungsschutz über die gesetzliche Unfallversicherung besteht.

Als Arbeitgeber haben Sie mit einer leistungsfähigen Gruppenunfallversicherung die Möglichkeit, den Unfallversicherungsschutz für alle Firmeninhaber, mitarbeitenden Angehörigen, Angestellten, Auszubildenden und geringfügig Beschäftigten zu komplettieren. Alternativ sichern Sie nur bestimmte Gruppen ab, wie zum Beispiel Geschäftsführer, Prokuristen, Außendienstmitarbeiter, Meister oder das gesamte handwerkliche Personal.

Damit besteht Versicherungsschutz für alle versicherten Personen weltweit und rund um die Uhr, bei der Arbeit, in der Freizeit, im Urlaub – immer! Die Versicherungssummen können Sie je nach Wunsch und Bedarf für einzelne Personen oder Gruppen individuell vereinbaren. So können Sie die Leistungen zum Beispiel für Geschäftsführer oder langjährige Mitarbeiter höher ansetzen als für Mitarbeiter in der Probezeit oder Auszubildende und Lehrlinge.

Selbstverständlich haben Sie zum einen die Möglichkeit, die Beiträge für Ihre Mitarbeiter komplett zu übernehmen, zum anderen können Sie den Beitrag auch anteilig an Ihre Mitarbeiter weitergeben. Diese erhalten die Unfallversicherung über einen Gruppenvertrag im Schnitt 20% günstiger, als wenn Sie einen privaten Einzelvertrag abschließen würden. Besonders bei „risikoreichen“ Berufen bietet sich so eine enorme Ersparnis.

Zur lohnsteuerlichen Behandlungen von Beiträgen und Leistungen beraten wir Sie gerne, genauso wie zu allen anderen Fragen rund um das Thema Unfallversicherung.

Damit erhöhen Sie Ihre Attraktivität als Arbeitgeber und sichern sich einen Wettbewerbsvorteil gegenüber Ihren Mitarbeitern. Ein wichtiger Schritt in Zeiten des Fachkräftemangels! In Ergänzung empfehlen wir unseren Kunden die Einrichtung einer betrieblichen Altersversorgung. Damit sind Ihre Mitarbeiter im Ruhestand finanziell gut abgesichert.

Der Leistungsumfang einer Gruppenunfallversicherung im Überblick

Welche Gefahren und Schäden können versichert werden?

Schäden und Gesundheitsschädigungen durch

  • Unfälle,
  • erhöhte Kraftanstrengung,
  • Bewusstseinsstörungen durch Trunkenheit,
  • Infektionen,
  • Vergiftungen durch Nahrungsmittel,
  • plötzlich austretende Gase oder Dämpfe,
  • tauchtypische Gesundheitsschäden,
  • Ertrinken, Ersticken oder Erfrieren
  • und vieles mehr.

Welche Gefahren und Schäden können nicht versichert werden?

  • als Täter einer Straftat,
  • im Zusammenhang mit Krieg und Bürgerkrieg,
  • als Pilot oder Passagier eines Flugzeugs oder Luftsportgerätes,
  • als Fahrer, Beifahrer oder Insasse von Autorennen,
  • durch Kernenergie,
  • durch Strahlen,
  • durch Heilmaßnahmen.

Wie hoch muss die Versicherungssumme sein?

Die Versicherungssumme legen wir nach eingehender Beratung zusammen mit Ihnen fest. Sie kann für jeden Mitarbeiter oder jede Gruppe von Mitarbeitern individuell vereinbart werden.

Je nach Ihrem Bedarf können Sie separat die Leistungen für Invalidität, Unfall-Rente, Todesfall, Krankenhaustagegeld etc. bestimmen.

Wo gilt die Versicherung?

Die Versicherung gilt grundsätzlich rund um die Uhr und weltweit.

Sie können den Versicherungsschutz auf Wunsch auch auf die berufliche Tätigkeit inklusive Hin- und Rückweg oder auf bestimmte Gefahren bzw. Tätigkeiten, wie zum Beispiel Dienstreisen oder Montagen, begrenzen.

Sie haben noch keine Gruppenunfallversicherung?

Dann rufen Sie mich jetzt an unter 06322/98 94 42 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt [at] nikki-pahl.de. Gemeinsam finden wir heraus, wie die optimale Lösung für Sie und Ihre Mitarbeiter aussieht!

Sie haben bereits eine Gruppenunfallversicherung?

Dann stellen Sie sich die folgenden Fragen, um festzustellen, ob Ihr Versicherungsschutz auf Ihr Unternehmen maßgeschneidert und topaktuell ist:

  • Stimmt der angegebene Beruf / die angegebene Tätigkeit im Versicherungsschein mit den tatsächlichen Berufen bzw. Tätigkeiten überein?
  • Ist die Anzahl der Mitarbeiter korrekt im Versicherungsschein angegeben und stimmt auch die Anzahl der Mitarbeiter in den einzelnen versicherten Gruppen?
  • Wurden Inhaber und Geschäftsführer mit individuellen Versicherungssummen nach ihrem Bedarf abgesichert?
  • Habe ich bei Bedarf den weltweiten Versicherungsschutz rund um die Uhr vereinbart oder gilt mein Versicherungsschutz nur örtlich und/oder zeitlich begrenzt?
  • Wurde ich von meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler hinsichtlich lohnsteuerlicher Behandlung der Beiträge und Leistungen zielführend beraten?
  • Habe ich mit meinem Versicherungsvermittler/Versicherungsmakler innerhalb des letzten Jahres eine Durchsprache meines Vertrages vorgenommen?
  • Entsprechen meine Versicherungsbedingungen dem aktuellen Stand?

Wenn Sie eine oder mehrere dieser Fragen mit „Nein“ oder „Weiß ich nicht“ beantwortet haben, dann rufen Sie mich jetzt an unter 06322/98 94 42 oder schreiben Sie mir eine E-Mail an kontakt [at] nikki-pahl.de. Die Gruppenunfallversicherung als wichtiges Sicherheitsnetz muss perfekt an Ihre Bedürfnisse angepasst sein!

Schadenbeispiele

Arbeitsunfall: Der Dachdeckergeselle Peter Maier stürzte bei Dämmarbeiten vom Dach eines Einfamilienhauses ab. Dabei brach er sich beide Beine und erlitt eine schwere Verletzung an der Wirbelsäule. Die Beine heilten wieder vollständig, jedoch musste die Wirbelsäule teilweise versteift werden. Die zuständige Berufsgenossenschaft Bau (BG Bau) zahlt ihm seitdem eine Verletztenrente, da er zu 30% erwerbsgemindert ist. Sein Arbeitgeber beschäftigt ihn nach einer Umschulung in der Buchhaltung. Aus der Gruppenunfallversicherung seines Arbeitgebers erhielt Herr Maier eine Invaliditätsleistung in Höhe von 110.000 Euro, von der er sich ein spezielles, für ihn gefertigtes Bett kaufte und sein Haus barrierefrei umbauen ließ. Dadurch kann er trotz seiner Einschränkungen auch in seinem Haus relativ komfortabel leben.

Freizeitunfall: Die Diplom-Kauffrau Susanne Weber wurde von ihrem Arbeitgeber auf die BAUMAG, eine Baumaschinen-Messe, nach Luzern entsandt, um am Messestand der Firma Interessenten und Kunden Rede und Antwort zu stehen. Als begeisterte Skifahrerin beschloss sie, im Anschluss an die dreitägige Messe noch einige Tage in dem bekannten Skigebiet von Laax zu verbringen. Bei der Abfahrt auf einer schwarzen Piste rutschte sie auf einem vereisten Stück aus, überschlug sich mehrmals und blieb verletzt liegen. Dabei brach sie sich das linke Knie so kompliziert, dass eine dauerhafte Funktionseinschränkung bestehen bleibt. Die gesetzliche Unfallversicherung leistete hier nicht, da der Skiunfall kein Arbeitsunfall war. Aus der Gruppenunfallversicherung ihres Arbeitgebers erhielt Frau Weber eine Invaliditätsleistung in Höhe von 60.000 Euro sowie vollständigen Ersatz der Rettungskosten in Höhe von 3.000 Euro.

Wegeunfall: Der Maschinenführer Lars Beier machte auf seinem Nachhauseweg mit dem Fahrrad einen Umweg über sein Fitnessstudio. Nach dem Training wurde ihm an einer Kreuzung von einem PKW die Vorfahrt genommen. Herr Beier wurde von dem Fahrzeug erfasst und gegen eine Wand geschleudert. Der Rettungsdienst konnte ihn bewusstlos mit einem schweren Schädel-Hirn-Trauma in ein Krankenhaus bringen, wo er sofort operiert wurde. Nach zwei Wochen erwachte er aus dem Koma und begab sich bald darauf in eine Reha-Klinik. Da Herr Beier sich nicht auf dem direkten Weg zwischen Arbeitsstelle und Wohnung befand, handelte es sich nach Entscheidung der Berufsgenossenschaft nicht um einen Wegeunfall. Zum Glück erhielt er wegen Erinnerungslücken sowie leichter Wortfindungsstörungen eine Entschädigung aus der Gruppenunfallversicherung seines Arbeitgebers: 70.000 Euro.

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